Bienenstocklufttherapie - Kosten und Kostenübernahme
Die Kosten für die Bienenstocklufttherapie werden nicht von den Krankenkassen übernommen, sondern sind selbst zu tragen. Fragen Sie aber gerne bei Ihrer Krankenkasse nach. Einige Krankenkassen, überwiegend private Kassen, übernehmen teilweise die Kosten für naturheilkundliche Anwendungen.
Die Kosten können aber bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dafür notwendig ist die Verordnung durch einen Arzt (grünes Rezept). Im Erst-/Anamnesegespräch können wir Sie dazu beraten und ggf. eine entsprechende Verordnung ausstellen.
Quellen: Hinweis vom Lohnsteuerhilfeverein, Urteil Bundesfinanzhof
Preise
- Preise beinhalten . – Anamnesegespräch und ausführliche Beratung
– Probeinhalation
– Anzahl der gebuchten Behandlungen
- Kinder bis 14 Jahre erhalten 40 % Ermäßigung
- Für Firmen und Familien/Gruppen ab 3 Personen Ermäßigung auf Anfrage möglich
- individuelle Einzeltermine jederzeit möglich, wenn bereits Anwenderbox und Anamnese bereits vorhanden, je Anwendung 75 €
6 Behandlungen
415 €12 Behandlungen
770 €24 Behandlungen
1.320 €